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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktualisierte Fassung vom 22.04.2020

1. Allgemeines

SAS Trackap – SAS mit einem Stammkapital von 24.368 € – Handelsregister-Nr. 792 350 514 – 165 avenue de Bretagne, 59000 Lille.

Die vorliegenden Bestimmungen stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SAS Trackap (im Folgenden unter ihrem Handelsnamen „Trackap“ bezeichnet) für Produkte dar, die gewerblichen Kunden wie Händlern, Wiederverkäufern, Flottenmanagern, Lösungsintegratoren und Herstellern – im Folgenden „Kunde“ oder„Käufer“ genannt – zum Verkauf angeboten werden.

Mit jeder an Trackap übermittelten Bestellung erklärt sich der Käufer mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ ) einverstanden. Sollten die AGB im Widerspruch zu anderen Klauseln oder Vereinbarungen jeglicher Art stehen, haben die AGB Vorrang vor diesen Dokumenten. Mit der Bestellung gemäß den in Artikel 2 festgelegten Bedingungen gilt der Käufer als ausdrücklich mit den vorliegenden AGB einverstanden. Die AGB gelten für den Verkauf von Produkten, die an den Käufer in Frankreich und im Ausland geliefert und in Rechnung gestellt werden.

2. Befehle

Jede Bestellung eines Käufers ist verbindlich und endgültig, und zwar entweder ab Unterzeichnung des von Trackap ausgestellten Bestellformulars oder ab der Bestätigung per E-Mail durch Trackap, wobei sich Trackap das Recht vorbehält, die Bestellung insbesondere unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Produkte und der Bonität des Kunden anzunehmen oder abzulehnen.

Die Bestellung wird innerhalb von zwölf (12) Wochen bearbeitet, sofern Trackap nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart hat. Jede Bestellung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Die Produktbezeichnung,
  • Die Menge,
  • Der vom Käufer gewünschte Lieferort und das gewünschte Lieferdatum.

Trackap verpflichtet sich, die bestellten und bestätigten Mengen zu liefern, sofern diese Mengen weder die Produktion noch die Lagerverwaltung beeinträchtigen. Abgesehen von den oben genannten Fällen behält sich Trackap das Recht vor, eine Bestellung nicht zu bearbeiten, wenn der Käufer mit Zahlungen im Rückstand ist oder wenn die aufgegebene Bestellung unter Berücksichtigung der Produktionskapazitäten und der qualitativen Vertriebsstrategie für Trackap-Produkte einen ungewöhnlichen Charakter aufweist.

3. Preise und Preisnachlässe

Die Produkte werden zu dem am Tag der Bestellung geltenden Jahrespreis in Rechnung gestellt. Dieser Preis wird dem Kunden vor der Bestellung mitgeteilt und ist im Anhang der AGB aufgeführt. Die Preise verstehen sich inklusive Verpackung und ohne Steuern, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart wurden.

Die Versandkosten innerhalb Frankreichs oder ins Ausland gehen zu Lasten des Käufers. Sie werden ihm von Trackap in Rechnung gestellt. Die Preise von Trackap können jederzeit geändert werden, insbesondere aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, wie z. B. Schwankungen der Produktionskosten oder der Preise für Lieferungen oder Rohstoffe seitens seiner Lieferanten. Trackap wird den Käufer jedoch innerhalb einer angemessenen Frist über diese Tarifänderung informieren. Eine solche Vorabinformation kann jedoch nicht erfolgen, wenn es zu einer plötzlichen und erheblichen Veränderung des Wertes der Rohstoffe oder der Wechselkurse kommt. Alle Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstigen Abgaben, die gemäß den französischen Vorschriften oder denen eines Einfuhr- oder Transitlandes zu entrichten sind, gehen zu Lasten des Käufers.

4. Lieferungen

Die Lieferbedingungen werden von Trackap festgelegt; alle Waren sind ab Werk Lille, Frankreich, lieferbar.

Die Bestellungen werden vom Produktions-, Montage- oder Lagerstandort von Trackap direkt an die im Bestellformular angegebene Adresse versandt. Gemäß Artikel 1148 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist Trackap von seiner Lieferpflicht befreit, entweder im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt, wie z. B. Streiks eines seiner Subunternehmer, Pandemien, Krieg, Naturkatastrophen, Anschläge oder Straßenblockaden, oder im Falle eines Verschuldens eines Dritten oder des Kunden. Änderungen der Lieferbedingungen für die Produkte dürfen ohne die vorherige und ausdrückliche Zustimmung von Trackap nicht vorgenommen werden.

5. Empfang

Es obliegt dem Käufer, bei der Annahme der Ware an dem im Bestellformular angegebenen Ort zu überprüfen, ob die Produkte der Bestellung entsprechen.

  • Reklamationen: Der Käufer muss alle Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel oder der Konformität der gelieferten Produkte innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Produkte in Form eines begründeten Schreibens an den Firmensitz von Trackap richten.
  • Nachweise: Es obliegt dem Käufer, alle erforderlichen Nachweise für das Vorliegen der festgestellten Mängel oder Abweichungen zu erbringen. Der Käufer hat Trackap jede Möglichkeit zu geben, diese Mängel oder Abweichungen festzustellen.
  • Transport: Gemäß Artikel L.133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs muss der Käufer etwaige Beanstandungen gegenüber dem Spediteur auf dem Lieferschein (DUT) vermerken und innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt per Einschreiben mit Rückschein geltend machen, wobei eine Kopie an Trackap zu senden ist.

Die Produkte werden außer in Ausnahmefällen weder zurückgenommen noch umgetauscht. Für Produkte, die ohne Zustimmung von Trackap zurückgesandt werden, kann keine Gutschrift ausgestellt werden (Artikel L.442-6 I-8 des französischen Handelsgesetzbuchs).

6. Lagerung und Bestandsverwaltung

Es obliegt dem Käufer, sicherzustellen, dass die Produkte von der Lieferung bis zum Verkauf vor Feuchtigkeit geschützt gelagert und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Der Käufer hat zudem dafür zu sorgen, dass der Spediteur dieselben Lagerbedingungen einhält, wenn der Transport unter dessen Verantwortung erfolgt. Trackap haftet nicht für Qualitätsmängel, die auf ungeeignete Lagerbedingungen zurückzuführen sind.

7. Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang

Die Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen und tatsächlichen Bezahlung Eigentum von Trackap. Bei Zahlungsverzug kann Trackap die Rückgabe der Waren per Einschreiben mit Rückschein auf Kosten und Gefahr des Käufers verlangen. Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung mit der Lieferung auf den Käufer über. Der Käufer darf die Produkte weder verpfänden noch ihr Eigentum als Sicherheit übertragen.

8. Geistiges Eigentum

Trackap behält sich sämtliche gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an Marken, Produkten, Geschmacksmustern, Fotos, Katalogen und technischen Unterlagen vor. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Trackap dürfen keinerlei Änderungen an den Produkten vorgenommen werden.

9. Haftung

Die Gewährleistung von Trackap beschränkt sich auf die Lieferung von Produkten, die der Bestellung entsprechen, den Regeln der Technik entsprechen und frei von versteckten Mängeln sind.

  • Einschränkung: Die Garantie beschränkt sich auf den Umtausch oder die Rückerstattung des Kaufpreises für nicht konforme oder fehlerhafte Produkte.
  • Ausschlüsse: Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Verwendung, Fahrlässigkeit, mangelnder Wartung, normaler Abnutzung oder höherer Gewalt. Sie ist ebenfalls ausgeschlossen für Produkte, die verändert, umgebaut oder modifiziert wurden (z. B. Ausstellungsstücke).

10. Zahlungsmodalitäten

Alle Rechnungen sind an den Firmensitz von Trackap in Lille zu zahlen.

Fristen und Bedingungen

  • Standardzahlungsfrist: 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
  • Erste Bestellung: 50 % bei Bestellung, der Restbetrag vor Lieferung.
  • Zahlungsbedingungen: 30 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, Restzahlung vor Lieferung.
  • Export (außerhalb Frankreichs): 100 % bei Bestellung.
  • Vereinigtes Königreich: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, Restzahlung vor Lieferung.

Zahlungsverzug

Jeder bei Fälligkeit nicht beglichene Betrag hat von Rechts wegen folgende Konsequenzen:

  1. Die Zahlung von Verzugszinsen (in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes).
  2. Eine Pauschalentschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 €.
  3. Alle noch ausstehenden Rechnungen sind sofort fällig.
  4. Die Aussetzung der Lieferungen und die mögliche Einstellung der von Trackap erbrachten Dienstleistungen.